Das Bundessortenamt streicht den Rohproteingehalt als Zulassungskriterium für Qualitätsweizen. Somit wird er künftig nicht mehr für die Qualitätseinstufung von Weizensorten berücksichtigt. Der Grund: Mit der durch die DüV begrenzten N-Düngung bei zugleich immer höherem Ertragspotenzial der A-Sorten wird es zunehmend schwieriger, den erforderlichen Rohproteingehalt zu erzielen. Für die Backqualität ist dieser zudem kaum relevant, da es hierfür eher auf das Kleber/Stärke-Netzwerk ankommt.
Kriterium Rohprotein ade?
Was für die Sorteneinstufung gilt, betrifft aber nicht automatisch den Handel. Hier wird die Messlatte von 13% Rohprotein (RP) für A-Weizen und 14% RP für E-Weizen erst einmal nicht wackeln. Denn die Händler können bei der Anlieferung an der Gosse nur an diesem Kriterium feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Qualitätsweizen handelt.
Allerdings wissen die Händler auch, dass es im Zuge der DüV schwieriger werden wird, an proteinreiche Partien zu kommen. Das Netzwerk Düngung (Zusammenschluss aus Züchtung, Handel und Düngerproduzenten) belegt in mehrjährigen Versuchen, dass die strengeren Düngeregeln den Ertrag kaum beeinflussen, wohl aber den Rohproteingehalt. Je nach Standort werden die Gehalte im Mittel demnach um ca. 0,6% sinken.
Eine Alternative zum Rohproteingehalt als Wareneingangskontrolle wäre der Vertragsanbau definierter Sorten. Dieser Ansatz wird sich aber eher für regionale Mühlen und Bäckereien umsetzen lassen. In diesem Falle wäre der Sortenname mit den definierten Backeigenschaften das Qualitätskriterium für die Bezahlung (wie bei Braugerste).
Neues Sortenspektrum
Ohne den Rohproteingehalt als Prüfkriterium verschiebt sich das Backweizensortiment. Ertragreiche Sorten, die wegen mangelndem Proteingehalt das A- bzw. E-Segment bisher nicht erreicht haben, „steigen“ nun auf. So verschwimmen die Ertragsunterschiede zwischen den Qualitäts- und Massenweizen noch weiter. Der Trend in der Züchtung wird daher weiter zu ertragreichen Qualitätsweizen gehen.