Der Ärger über die geplante Selbstbegrünungspflicht von Stilllegungsflächen ist groß. Dass sich Disteln und andere Wurzelunkräuter ausbreiten, ist nur eins von mehreren Szenarien für die ab dem 1. Januar 2023 geforderte Selbstbegrünungspflicht von Brachen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Konventionelle wie ökologische Betriebe warnen davor. Denn das durch Verunkrautung erhöhte Samenpotenzial verlange nach intensiver jahrelanger Bodenbearbeitung und/oder einem erhöhten Aufwand an Pflanzenschutz, kritisiert Gunther Lötzke, Vorsitzender des Ausschusses für Ökolandbau von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
Auf einer Sonder-Agrarministerkonferenz Anfang Juli waren die Bundesländer u.a. dafür, dass neben der Selbstbegrünung auch eine aktive Begrünung zulässig sein soll. Ob dies endgültig in die GAP einfließt, werden die Verhandlungen mit der EU-Kommission zeigen.
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Der Ärger über die geplante Selbstbegrünungspflicht von Stilllegungsflächen ist groß. Dass sich Disteln und andere Wurzelunkräuter ausbreiten, ist nur eins von mehreren Szenarien für die ab dem 1. Januar 2023 geforderte Selbstbegrünungspflicht von Brachen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Konventionelle wie ökologische Betriebe warnen davor. Denn das durch Verunkrautung erhöhte Samenpotenzial verlange nach intensiver jahrelanger Bodenbearbeitung und/oder einem erhöhten Aufwand an Pflanzenschutz, kritisiert Gunther Lötzke, Vorsitzender des Ausschusses für Ökolandbau von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
Auf einer Sonder-Agrarministerkonferenz Anfang Juli waren die Bundesländer u.a. dafür, dass neben der Selbstbegrünung auch eine aktive Begrünung zulässig sein soll. Ob dies endgültig in die GAP einfließt, werden die Verhandlungen mit der EU-Kommission zeigen.