Mit diesem Beitrag zum Sojabohnenanbau endet unsere Serie „Greening mit Leguminosen“. Zu Beginn der Serie standen noch nicht alle Details zum Greening fest. Daher haben wir für Sie die aktuellen Vorgaben nochmals zusammengestellt. Wer den Anbau von großkörnigen Körnerleguminosen als ökologische Vorrangfläche anrechnen lassen möchte, muss dabei auf diese Punkte achten (Stand: Februar 2015):
- Der Gewichtungsfaktor für Flächen mit Körnerleguminosen liegt bei 0,7. Somit entsprechen 1 Hektar Ackerbohnen, Futtererbsen, Süßlupinen oder Sojabohnen 0,7 ha ökologischer Vorrangfläche.
- Die Körnerleguminosen sind als Reinkultur anzubauen. Eine Mischung aus Leguminose und Getreide als Stützfrucht ist nicht möglich.
- Im Antragsjahr müssen die Kulturen vom 15. Mai bis 15. August auf der Fläche stehen. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Aussaat. Die Leguminosen befinden sich nicht mehr auf der Fläche ab dem Tag nach der Ernte, nach dem Mähen oder Schlegeln des Bestandes, Beweiden des Aufwuchses, mechanischer Bodenbearbeitung oder Behandeln mit einem Totalherbizid.
Ausnahme: Tritt die Erntereife vor dem 15. August ein, dürfen Sie früher ernten. Dazu müssen Sie jedoch der Landesstelle (z. B. Landwirtschaftskammer) dies spätestens drei Tage vor der Ernte anzeigen.
- Eine Düngung nach Fachrecht und Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis sind erlaubt.
- Nach der Körnerleguminose müssen Sie im Antragsjahr eine Winterkultur (z. B. Winterweizen) oder Winterzwischenfrucht (z. B. Grünroggen) anbauen. Diese muss bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben (die Bundesländer können die Frist unter bestimmten Umständen bis maximal auf den 15. Januar verkürzen). Sie dürfen den Bestand häckseln, walzen, schlegeln oder beweiden.