Grasuntersaaten im Getreide liefern im Folgefrühjahr wertvolles Futter. Zudem lassen sie sich auch als ökologische Vorrangfläche (Faktor: 0,3) anrechnen. Wer noch Flächen benötigt, kann jetzt noch Welsches Weidelgras oder Bastardweidelgras säen. Die Frühjahrs-Untersaat hat im Vergleich zu der im Herbst den Vorteil, dass die Gräser wegen der fehlenden Vernalisation nur Blätter und keine Halme bilden. Dadurch stört sie nicht beim Mähdrusch.
In Wintergerste und -roggen sollten Sie die Untersaat noch im April ausbringen. In Winterweizen kann die Aussaat auch noch Anfang Mai erfolgen, in Sommergetreide ab dem 3-Blattstadium. Die Aussaatstärke liegt für Welsches Weidelgras (diploide Sorten) bei 14 bis 16 kg/ha. Bei diploidem Bastardweidelgras ist sie etwas geringer (12 bis 15 kg je Hektar). Wenn Sie tetraploide Sorten einsetzen, sollten Sie die Saatstärke um 25 % erhöhen. Damit Ihre Untersaat in jedem Fall Greening-fähig ist, müssen Sie hierauf achten:
- Es sind nur reine Gräser-Untersaaten zugelassen.
- Keine mineralische Düngung nach der Getreideernte.
- Eine Güllegabe im Herbst ist möglich.
- Die Untersaat muss bis zum 15. Februar stehen bleiben.
- Eine Schnittnutzung oder das Beseitigen ist erst ab 15. Februar des Folgejahres erlaubt. Heinrich Spitz, LWK NRW