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Vereinfachte Erosionsschutz-Vorgaben

Lesezeit: 2 Minuten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat sich mit dem Berufsstand auf praktikable Standards für die Umsetzung der Erosionsschutzanforderungen verständigt. Die Erleichterungen, die richtungsweisend für andere Bundesländer sind, umfassen folgende Punkte:


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Bei der Berechnung der erosionsgefährdeten Flächen verwendet NRW die Standardformel und lässt – entgegen früheren Plänen – den so genannten R-Faktor (Regenfaktor) außen vor. Dadurch verringert sich die erosionsgefährdete Fläche um rund 20 %.


Eine weitere Reduzierung um ca. 12 000 ha ergibt sich, weil bei Gefährdung eines Feldblocks nicht das arithmetische Mittel, sondern der Median aus den Rasterzellen eines Feldblockes gebildet wird.


Die Feldblockgrenzen werden um 5 m nach innen gezogen, so dass z. B. steile Böschungen und Dämme nicht in die Berechnung eingehen.


Landwirte können auf Antrag Einzelschläge aus Feldblöcken, die z. B. als CCWasser 2 eingestuft sind, herausparzellieren lassen, wenn diese nicht erosionsgefährdet sind. Der Schlag wird dann von den Auflagen befreit.


An Stelle der strengen Auflagen, z. B. in der Erosionsklasse CCWasser 2 (Pflugverbot), soll das Pflügen erlaubt sein, wenn alternative Bewirtschaftungsmaßnahmen eingehalten werden, wie z. B.


– Bedeckung über Winter (Zwischenfrucht, überwinterndes Feldgras oder Untersaat, Stroh bleibt an der Oberfläche) vor Kulturen mit über 45 cm Reihenabstand,


– Einsatz des Kartoffel-Querdammhäuflers,


– Kartoffelanbau unter Vlies oder Folie bis Reihenschluss,


– raue Pflugfurche vor Sommergetreide, -raps, Körnerleguminosen oder Feldfutter, wenn die Pflugfurche direkt nach dem 15. Februar bearbeitet wird.


NRW will zusätzlich in wind- und wassererosionsgefährdeten Gebieten der Stufe 2 eine besondere Agrarumweltmaßnahme anbieten. Für Mulch- und Direktsaatverfahren oder Zwischenfruchtanbau vor Reihenkulturen soll es ca. 60 €/ha geben. Auch Schutzstreifen mit Grasaussaat sollen förderfähig werden. Der Gesamtbedarf wird mit 8,5 Mio. € beziffert. Die Agrarumweltmaßnahme könnte frühestens ab 2011 in Kraft treten.

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