Weder Trocknen noch Silieren baut die Giftstoffe des Wasserkreuzkrauts ab (top agrar 6/2016). Mit diesem Unkraut belastete Bestände sind daher als Futter meist nicht mehr geeignet. Lässt sich der Aufwuchs dennoch sinnvoll verwerten?
Eine Möglichkeit ist das Vergären in der Biogasanlage. Entscheidend ist jedoch, dass der Samen dabei seine Keimfähigkeit verliert. Dass dies bereits bei kurzen Verweilzeiten gelingt, bestätigt die Untersuchung des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg.
Für den Versuch sammelten die Forscher 2015 samentragende Blütenkörbe und trockneten diese. Neben der Impfgülle gaben sie getrocknetes, gemahlenes Gras in die Fermenter und dann nach drei Tagen die Kreuzkrautsamen, um einen natürlichen Biogasprozess zu simulieren. Die Verweilzeit betrug ein, zwei oder drei Tage bzw. Wochen. Die Fermentierung fand im mittleren Temperaturbereich statt.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Samen bereits nach einem Tag im Fermenter die Keimfähigkeit verloren hatte. Im Ausgangsmaterial lag sie dagegen bei 42 bis 62%.
Da die Verweilzeit der meisten Biogasanlagen mehrere Wochen beträgt, ist der Samen nach der Passage durch den Fermenter in der Regel nicht mehr keimfähig.Jörg Messner, LAZBW Aulendorf