Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

Aus dem Heft

Wo es immer wieder Probleme gibt

Lesezeit: 3 Minuten

Hier die wichtigsten „Cross Checks“ (Verstöße), bei denen Ihnen Prämienkürzungen drohen können:


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

1 PSM auf Nichtkulturland (nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen) angewendet.


Kommentar: Das dürfen Sie nur, wenn Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung haben. Der Einsatz vom PSM auf Wegrändern, Feldrainen, Hofflächen, Gehwegen etc. ist ebenfalls verboten. Eine Ausnahmegenehmigung gibt es in den seltensten Fällen. Maßgeblich für die Zuordnung zu Kulturland/Nichtkulturland ist die tatsächliche Nutzung zum Zeitpunkt der PSM-Anwendung. Auf gepflasterten Flächen müssen Sie alternative Verfahren einsetzen.


2 PSM in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern eingesetzt.


Kommentar: An allen Gewässern (auch an gelegentlich wasserführenden!) müssen Sie den länderspezifischen Mindestabstand zur Böschungsoberkante einhalten. In den meisten Bundesländern beträgt dieser 1 m, je nach Anwendungsbedingungen (Applikationsverfahren, Windverhältnisse, Hangneigung, Randvegetation etc.) ist ein größerer Abstand erforderlich. Die Gewässerverschmutzung mit PSM stellt eine Straftat dar, die mit Geldstrafe und Freiheitsentzug bestraft werden kann.


3 Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten.


  • Gewässerabstandsauflagen (NW):


Kommentar: Zusätzlich zu dem generell für alle oberirdische Gewässer geltenden länderspezifischen Mindestabstand haben viele PSM weitere Abstandsauflagen. Diese hat die Zulassungsbehörde im Rahmen der Mittelzulassung festgelegt. Als PSM-Anwender müssen Sie diese bei Ihrer Pflanzenschutzmaßnahme befolgen. Diese geforderten Mindestabstände gelten nur für Anwendungen auf Flächen, die an permanent oder periodisch wasserführenden Gewässern liegen, nicht aber an gelegentlich wasserführenden Gewässern.


  • Abstandsauflagen Saumbiotope (NT);
  • Auflagen zum Schutz des Grundwassers (NG).


Kommentar: Z. B. keine Anwendung auf gedränten Flächen, auf Flächen mit Hangneigung, auf sandigen Böden, Auflagen zur Begrenzung der Aufwandmenge auf derselben Fläche.


4 Bei der Zulassung oder Genehmigung festgesetzte Anwendungsgebiete nicht eingehalten.


Kommentar: PSM dürfen Sie nur in den Anwendungsgebieten gemäß der Gebrauchsanleitung einsetzen. Das heißt: Es ist nur erlaubt, das jeweilige Mittel in der zulässigen Kultur gegen den zulässigen Schaderreger, z. B. Winterweizen/Mehltau oder Kartoffeln/saugende Insekten, anzuwenden.


5 Einsatz nicht zugelassener oder nicht genehmigter PSM.


Kommentar: Sie dürfen unter Berücksichtigung der Aufbrauchfrist nur zugelassene oder genehmigte PSM anwenden. Achtung: Die Aufbrauchfrist ist verkürzt worden. Mittel, die seit dem 14.06.2011 ihre Zulassung verlieren, dürfen Sie nur noch 18 Monate – ab Zulassungsende gerechnet – anwenden. Für diese Mittel ist aber für den Handel eine 6-monatige Abverkaufsfrist nach Zulassungsende eingeführt worden. Für Mittel mit Zulassungsende vor dem 14.06.2011 gilt weiterhin die 2-jährige Aufbrauchfrist bis zum Ablauf des übernächsten Kalender­jahres.


Lagern Sie in Ihrem Pflanzenschutzmittelraum möglichst nur zugelassene oder in der Aufbrauchfrist befindliche PSM. Mittel mit Anwendungsverbot müssen Sie entsorgen (Entsorgungspflicht des Betriebs­leiters!). Andere nicht zugelassene PSM sollten Sie separat stellen und entsprechend kennzeichnen.


6 Bienenschutzbestimmungen nicht beachtet.


Kommentar: Bienengefährliche PSM (B1) dürfen Sie nicht auf blühende oder auf von Bienen beflogene Flächen spritzen. Tankmischungen beachten! Achten Sie dabei vor allem auf blühende Unkräuter und Pflanzen mit Honigtau (Kartoffeln und Getreide!).


In der Nähe von Bienenständen (60 m Umkreis) müssen Sie vorher die Zustimmung des Imkers einholen. Dokumentieren Sie Absprachen. Die Abdrift auf blühende Nachbarflächen müssen Sie vermeiden. Nur durch ein sachgerechtes Befüllen und Reinigen der Pflanzenschutzgeräte ist ein effektiver Bienenschutz möglich.


Das ordnungsgemäße Lagern von PSM wird übrigens nicht im Bereich Pflanzenschutz kontrolliert, sondern im Bereich Grundwasserschutz durch die zuständigen Landkreise, Gemeinden oder kreisfreien Städte.

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.