Lange war nicht klar, ob die Notfallzulassung für eine neonikotinoide Rübenbeize kommt. Die Forderungen danach waren stark. Grund ist das sich über Blattläuse ausbreitende Vergilbungsvirus. Nachdem Bundesagrarministerin Julia Klöckner der pauschalen Notfallzulassung eine Absage erteilte, konnten die Bundesländer letztes Jahr Notfallzulassungen für bestimmte Gebiete beantragen. Bei den Zulassungen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hohe Auflagen vorgegeben. Die Länderdienststellen müssen zudem mit weiteren Auflagen nachlegen.
Das Tauschen von Rübensaatgut war zeitlich begrenzt möglich. Noch können betroffenen Landwirte nachbestellen.
Diese Bundesländer haben Notfallzulassungen erhalten.
Zuvor hatte schon Frankreich eine neonikotinoide Beize zugelassen, die Schweiz hingegen nicht.