Den Erhalt alter Obstsorten will die Bundesregierung durch den Aufbau eines nationalen Sortenverzeichnisses von Obstarten zur Fruchterzeugung fördern. Dazu kommt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (18/9531), der die Vorgaben der Richtlinie 2014/97/EU der EU-Kommission vom 15. Oktober 2014 in nationales Recht umsetzt.
Ziel des Sortenverzeichnisses sei es, alle relevanten nationalen Sorten aufzunehmen. "Aus Gründen der Transparenz und zur Information der Verbraucher soll auch Vermehrungsmaterial von Obst in die Gesamtliste aufgenommen werden, das zur Wahrung der genetischen Vielfalt vermarktet werden soll." Das gelte auch für Obstsorten, die ohne Wert für den kommerziellen Anbau seien. Die Gesetzesänderung trage auf diese Weise zur Bereicherung der genetischen Vielfalt bei, weil durch das Verzeichnis das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial insbesondere alter Obstsorten befördert werde.