Für besonders vom Vergilbungsvirus betroffene Hotspots hat Bayern nach ausführlicher Güterabwägung eine streng begrenzte Notfallzulassung für eine Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit Neonikotinoiden beantragt.
Hohe Auflagen für die Zulassung
Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, soll die Zulassung unter strengen Vorgaben ausschließlich auf das besonders betroffene Anbaugebiet Franken begrenzt bleiben. Eine flächendeckende Ausweitung auf andere Regionen ist nicht vorgesehen. Zudem werde sichergestellt, dass die Bekämpfung des Virus nur mit einem umfassenden amtlichen Monitoring geschieht. Insbesondere werden die Landwirte verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Insekten wie Bienen und andere Bestäuber nicht gefährdet werden. Bayern macht sich außerdem dafür stark, die Forschung nach alternativen Mitteln zur Bekämpfung des Virus zu verstärken.
Virushotspot Franken
In Bayern ist Franken von dem Virus besonders stark betroffen. Das Virus bedroht von Frankreich kommend den Zuckerrübenanbau und richtet erhebliche Schäden an. Nach Angaben des Ministeriums sind im Anbaugebiet Franken auf 87 % der gesamten Anbaufläche von 22.300 ha Vergilbungssymptome aufgetreten. Handlungsbedarf entstehe aus Sicht des Ministeriums nicht durch wirtschaftliche Einbußen, sondern weil sich der dortige Anbau bereits in einer existenziellen Notlage befindet. Bayern beantragt daher die Notfallzulassung nur für besonders stark betroffene Gebiete. Zum Schutz der Bienen und anderer Insekten wird der Freistaat im Falle einer Zulassung für die betroffenen Flächen Bewirtschaftungsregeln erlassen.
Eine Notfallzulassung wurde bislang in Frankreich und der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten erteilt, ebenso für das Land Nordrhein-Westfalen und für Niedersachsen. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls Anträge gestellt, weitere Länderagrarminister bereiten aktuell Anträge vor.