Vor dem Hintergrund der Novellierung der Bundes-Düngeverordnung hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag über eine bedarfsgerechte Phosphatdüngung debattiert.
„Der Grundwasserschutz ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die nationale Umweltpolitik steht. Seit vielen Jahren sehen wir uns mit der Tatsache konfrontiert, dass sich die Qualität unserer Gewässer, beispielsweise durch Stickstoff- und Phosphoreinträge, zunehmend verschlechtert", erklärte Agrarminister Dr. Till Backhaus. Hierbei handelt es sich seinen Erfahrungen nach aber um ein deutschlandweites Problem, weswegen die EU-Kommission bereits 2013 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. "Wir stehen also unter einem massiven Handlungsdruck, da der Bundesrepublik im Falle einer ausbleibenden Verbesserung nicht nur fatale Umweltfolgen drohen, sondern auch Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe, für die am Ende der Steuerzahler zahlen aufkommen“, sagte Backhaus.
Besonders die Landwirtschaft steht laut dem Minister nach wie vor in der Pflicht, noch bedarfsgerechter und zielorientierter zu düngen, um Umwelt und Wasser zu schützen. So schulen das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie sowie die LMS Agrarberatung landwirtschaftliche Betriebe für einen effektiveren Düngeeinsatz. Außerdem erstattet das Land seit dem 15. Januar 2016 erstmals Kosten von Beratungsleistungen im Agrarbereich. So wird es je Beratung maximal 1.500 Euro Förderung geben. Es sind je Landwirt drei geförderte Beratungen im Jahr möglich. Die Förderung beläuft sich auf 60 bis 90 Prozent der Ausgaben, je nach Förderschwerpunkt. Bei einer Erstberatung ist sogar eine Förderung von 100 Prozent möglich.
Die aktuell auf Bundesebene diskutierte Düngeverordnung sieht unter anderem folgende Eckpunkte vor:
- die Konkretisierung und bundeseinheitliche Regelung der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat,
- die Einbeziehung aller organischen und organisch-mineralischen Düngemittel in die nach EG-Nitratrichtlinie einzuhaltende Obergrenze von 170 kg/ha,
- die Verlängerung der Zeiträume, in denen keine stickstoffhaltigen Düngemittel aufgebracht werden dürfen,
- die Ausweitung der Mindestabstände zu Oberflächengewässern für die Ausbringung von Düngemitteln,
- sowie die Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Gülle und Jauche.