Nach der Senkung der zulässigen Höchstmenge (MRL) für Rückstände des Insektizidwirkstoffs Thiacloprid in Honig setzt sich der Hersteller Bayer CropScience aktuell für eine Wiedereinsetzung des ursprünglichen Grenzwertes ein.
Honig, der seit dem 12. Februar 2016 hergestellt wurde, darf laut Vorgaben der EU-Kommission nur noch 0,05 mg/kg des in den Produkten Biscaya und Calypso verwendeten Wirkstoffes enthalten; zuvor hatte die Grenzmenge bei 0,2 mg/kg gelegen.
Wie die Agrardivision des Leverkusener Konzerns mitteilte, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines MRL von 0,2 mg/kg allerdings Anfang März wiederum bestätigt und dessen Wiedereinsetzung unterstützt. Eine abschließende Entscheidung stehe nun noch aus.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte indes vor einer Wiederanhebung des Grenzwertes. Eine Rücknahme des Teilverbots für die Raps und Obstblüte würde „die Gefährdung von Mensch und Natur ganz im Sinne der Pestizidhersteller legalisieren“, so der BUND-Vorsitzende Prof. Hubert Weiger. Stattdessen bedürfe es vielmehr eines Verbotes sämtlicher Neonikotinoide.
Der BUND-Chef verwies weiterhin auf ein Schreiben von Bayer CropScience an „politische Entscheidungsträger“ vom März dieses Jahres, in dem das Unternehmen auf eine Rücknahme der MRL-Reduzierung gedrängt habe, und bezeichnete das Vorgehen „hinter den Kulissen“ als „höchst beunruhigend“. Derweil befürchtet der Pflanzenschutzmittelhersteller weitere Schäden für die Landwirtschaft durch das Teilverbot, insbesondere beim Rapsanbau. Infolge der Beschränkung von Pflanzenschutzmitteln aus der Untergruppe der Neonikotinoide seien die Landwirte hier bereits deutlich von negativen Auswirkungen durch Schädlinge und Krankheiten getroffen worden.