Pflanzenschutzmittel hätten sich in Deutschland kilometerweit durch die Luft verbreitet und seien sogar auf dem Brocken nachweisbar, berichtete am Dienstag der Verein "Umweltinstitut München" bei der Präsentation einer entsprechenden Studie.
Nun meldet sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und stellt klar, dass ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werde, wenn der Schutz der Gesundheit aller Perso-nengruppen, die mit dem Pflanzenschutzmittel oder dessen Rückständen in Kontakt kom-men können, bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung gewährleistet ist.
Hierzu müssten toxikologische Wirkungen identifiziert und quantifiziert werden. Weiterhin müsse für jede Personengruppe, die dem Pflanzenschutzmittel ausgesetzt sein kann, ge-schätzt werden, mit welcher Menge sie in Kontakt kommen kann.
Dem BfR liegen nach eigener Aussage mehrere Studien zur Thematik der Verflüchtigung und Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln vor. Der alleinige Nachweis von Substanzen lasse daher keine hinreichenden Rückschlüsse auf mögliche Wirkungen zu.
"Die gesundheitliche Risikobewertung berücksichtigt Abdrift und Verflüchtigung. Dabei geht sie als „worst case“ davon aus, dass die räumliche und zeitliche Konzentration nicht durch Verfrachtung vermindert wird. Der verfrachtete Anteil ist somit durch diese Risikobewertung ebenfalls abgedeckt. Daher ist bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung nicht von einem gesundheitlichen Risiko durch Abdrift von Pestiziden auszugehen", so das Bundesinstitut.