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topplus BGH Saat- und Erntegut-Urteil

Ab diesem Sommer: Ernte nur noch mit Bescheinigung abliefern?

Das BGH-Urteil zum Saat- und Erntegut schlägt hohe Wellen bei Handel und Landwirten. Wir haben beim BDP nachgefragt, was genau geplant ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Handel mit Erntegut (Az. X ZR 70/22) müssen sich Landhändler bei Abnahme der Ware nach deren Herkunft erkundigen. Stammt die Ernte von geschützten Sorten weder aus Z-Saatgut noch aus lizensiertem Nachbau, würde sich ein Händler bei dem Handel strafbar machen (Sorteschutzverletzung).

Nach einem ersten Vorschlag der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) entbrannte eine rege Diskussion, wie das Urteil umzusetzen sei. Die Teilhaber der STV sind Mitglieder des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), die BDP-Vorsitzende Stephanie Franck ist auch Vorsitzende des STV-Verwaltungsrats. Somit beantwortet der BDP die Fragen von top agrar.

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Angebot der STV an den Handel

Gibt es seitens des BDP/der STV eine Idee, wie das Urteil aus Ihrer Sicht umgesetzt werden soll? Wie sieht diese konkret aus?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Der Handel muss daher geeignete Maßnahmen einführen, um die legale Erzeugung des Erntegutes sicherzustellen.  

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) wird ab diesem Sommer ein kostenfreies System anbieten, über das Landwirtinnen und Landwirte sich eine Ernetgutbescheinigung erstellen lassen können, die ihrem Abnehmer Rechtssicherheit bei der Aufnahme, dem Handel und der Verarbeitung des Erntegutes gibt. Das System wird einfach und unbürokratisch bedienbar sein. Mit der ordnungsgemäßen Nachbaumeldung bzw. der Bezahlung der Nachbaugebühren bis zum 30.06. legen Landwirtinnen und Landwirte die Basis für eine sichere Vermarktung ihrer Ernte.

Wie schnell soll Ihr Vorschlag umgesetzt werden, wie sieht der Zeitrahmen aus?

Wir stellen das System so schnell wie möglich zur Verfügung und werden Bescheinigungen ab der diesjährigen Ernte anbieten. Wichtig ist und bleibt: der 30.6. ist der Stichtag für die Meldung des Nachbaus bzw. die Bezahlung der Nachbaugebühren. Die vollständige und fristgerechte Meldung bzw. Bezahlung ist Voraussetzung für die Erteilung der Erntegutbescheinigung. 

Mit wem ist der BDP/die STV dazu im Gespräch?

Wir haben die Handelsunternehmen über die Rechtslage breitflächig informiert und dazu auch Gespräche mit Spitzenverbänden aus Handel und Landwirtschaft geführt. Natürlich sind wir auch mit der Fachpresse im Dialog. Auch viele Handelsunternehmen suchen das direkte Gespräch mit uns. 

Tragen alle Mitglieder den Vorschlag?

Das BGH Urteil wird von unseren Mitgliedern und Gesellschaftern als Meilenstein gewertet, der dringend benötigte Investitionen in Forschung, Entwicklung und Züchtung insbesondere von Getreiden, Leguminosen und Kartoffeln sicherstellt. Die STV hat den Auftrag, die Sortenschutzrechte ihrer Gesellschafter zu wahren und durchzusetzen. Dass der Handel sich nach der Erntegut-Entscheidung des BGH jetzt aktiv darum kümmern muss, dass der Sortenschutz beachtet wird, hilft letztlich allen, denn leistungsfähige Sorten sind die wirtschaftliche Basis der gesamten Wertschöpfungskette. Die Mitglieder des BDP und die Gesellschafter der STV verlangen von beiden Organisationen, dass sie gemeinsam die Zukunft der leistungsfähigen Züchtung in Deutschland sichern. Die Erntegutbescheinigung der STV ist ein Angebot an Landwirtschaft und Handel, das die Gesellschafter aktiv unterstützen. 

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