Das Brandenburger Agrarressort hat die Landwirte aufgefordert, beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die Bienenverträglichkeit zu beachten. Viele Pflanzen, Obstbäume und Ackerfrüchte würden nun blühen und die Honigbienen ausschwärmen, so das Landwirtschaftsministerium am vergangenen Donnerstag in einer Presseinformation.
Um die Bienen zu schützen, dürften nicht alle Pflanzenschutzmittel während der Blüte eingesetzt werden. Als bienengefährlich eingestufte Präparate könnten generell nicht in blühenden Beständen angewendet werden. Blühende Unkräuter im Feld oder blühende Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen dürften ebenfalls nicht mit solchen Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen.
Außerdem sei die Anwendung von bienengefährlichen Mitteln an Pflanzen mit starkem Blattlausbefall in Haus- und Kleingärten untersagt. Durch den Blattlausbefall entstehe Honigtau, der gezielt von Bienen gesammelt werde, erläuterte das Agrarressort. Die Regelungen der Bienenschutzverordnung sowie die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel seien unbedingt einzuhalten.
Soweit die Möglichkeit bestehe, sollten in blühenden Beständen auch als bienenungefährlich eingestufte Präparate außerhalb des täglichen Insektenfluges ausgebracht werden, also erst abends. Während der Arbeit dürften keine Pflanzenschutzmittel vom Wind auf blühende Kulturen übertragen werden. Außerdem wies das Agrarressort darauf hin, dass Maissaatgut, das mit bestimmten Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandelt wurde, nach wie vor verboten sei. (AgE)