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Bundesregierung verteidigt Verordnungsentwurf zur Neonikotinoidbeizung

Die Gesamtmenge an Neonikotinoiden, die über gebeiztes Getreidesaatgut in die Umwelt gelangt, dürfte sich durch die Umsetzung eines aktuellen Verordnungsentwurfs des Bundeslandwirtschaftsministeriums nach dessen Einschätzung kaum ändern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Gesamtmenge an Neonikotinoiden, die über gebeiztes Getreidesaatgut in die Umwelt gelangt, dürfte sich durch die Umsetzung eines aktuellen Verordnungsentwurfs des Bundeslandwirtschaftsministeriums nach dessen Einschätzung kaum ändern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.


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Diese hatte kritisiert, dass der betreffende Entwurf das seit Juli 2015 geltende Importverbot für Wintergetreide, das mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam behandelt worden sei, aufheben würde. Damit riskiere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt den „millionenfachen Bienentod“ durch insektizidhaltigen Staub.


Dem hält die Bundesregierung in der Antwort entgegen, dass der Verordnungsentwurf über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Mais- und Wintergetreidesaatgut konkrete, zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen für den Einsatz von Getreidesaatgut festlege, das außerhalb Deutschlands mit Neonikotinoiden behandelt worden sei. Damit gehe man über die Bestimmungen der Durchführungsverordnung der Europäischen Union für Wintergetreide hinaus.


Beispielsweise würden die Abriebmengen der Wirkstoffe „minimiert“, weil die geplanten Anforderungen an die Beizqualität des Saatguts sehr anspruchsvoll seien. So rechne das Julius-Kühn-Institut (JKI) mit keinen bis nur äußerst geringen Wirkungen. Die EU-Regelungen erlaubten zwar die Anwendung von Neonikotinoiden zur Behandlung von Wintergetreidesaatgut, aber in Deutschland gebe es seit 2008 keine Zulassung für die Saatgutbehandlung mit Neonikotinoiden, erklärte die Bundesregierung.


Der Verordnungsentwurf müsse rechtzeitig vor der diesjährigen Aussaatsaison von Wintergetreide in Kraft treten, um eine Regelungslücke zu vermeiden. Das Papier befinde sich im EU-Notifizierungsverfahren, aus dem sich Änderungsbedarf ergeben könnte.

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