In einem offenen Brief kritisieren die grünen Umwelt- und Agrarministerinnen und -minister Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt für seinen Gesetzentwurf zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
Sein Vorschlag sei ein Rückschritt und eine Abkehr vom bisherigen Kurs. "Wir hatten uns im Frühjahr dieses Jahres bereits grundsätzlich auf Eckpunkte mit ihm verständigt. Mit dem besprochenen Kompromiss hätten wir eine bundeseinheitliche Lösung für das Anbauverbot gentechnischer veränderter Pflanzen (GVO) in Deutschland umsetzen können. Umso mehr sind wir verwundert über den nun vorgelegten Entwurf“, sagte die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz zum Gesetzentwurf aus Berlin.
Die grünen Minister aus Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zeigen sich enttäuscht über den vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem zukünftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland geregelt werden soll.
„Der jetzt den Ländern vorgelegten Gesetzentwurf baut unnötige Hürden für das Anbauverbot auf. Zusätzlich verlagert er die Begründungslast für die Verbote wieder vollständig auf die Länder. Damit ist eine bundeseinheitliche Lösung wieder in weite Ferne gerückt und ein Flickenteppich an einzelnen Länderregelungen wird wieder wahrscheinlicher“, kritisieren die Minister in ihrem Brief an den Bundesminister.
Der Streit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der sogenannten EU-Opt out-Richtlinie währt bereits seit längerem. Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihr Hoheitsgebiet vom GVO-Anbau auszunehmen zu lassen bzw. den Anbau zu verbieten. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den Bund in der Verantwortung für ein bundeseinheitliches und rechtssicheres Anbauverbot sah.
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums war im Frühjahr 2016 dann ein Kompromiss ausgearbeitet worden, der sowohl von der Agrar- als auch der Umweltministerkonferenz getragen wurde. Der nun vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf trägt nach Ansicht der Grünen diesem Punkt in wesentlichen Punkten nicht Rechnung.