Mit einer Verordnungsänderung sorgt die EU für eine weitere Vereinheitlichung der Standards bei Düngemitteln und setzt strengere Schadstoffgrenzwerte für Düngemittel in ganz Europa. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diese Entwicklung.
Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Einführung von Grenzwerten für Cadmium und verschiedene Schadstoffe nahe dem vorhandenen hohen Qualitätsstandard in Deutschland. Dies ist umso bedeutender, da „EU-gekennzeichnete Düngemittel“ in allen Mitgliedstaaten unmittelbar freien Marktzugang erhalten. Ebenfalls neu ist die Einbeziehung von organischen Materialien wie Komposten und Gärsubstraten in die Regelungen.
Als kritisch bewertet der DBV die nach wie vor unvollständige Harmonisierung, die zu einem Schlupfloch führen kann, wenn einzelne Mitgliedstaaten Düngemittel mit niedrigeren Qualitätsstandards zulassen und damit das neue EU-Recht unterlaufen. Ebenso sieht der DBV auch das Fehlen einer Positivliste mit allen zugelassenen Ausgangsstoffen von Düngemitteln kritisch. Die EU setzt stattdessen auf sogenannte Komponentenmaterialkategorien, Produktionskategorien und die definierten Anforderungen an das Endprodukt.
Der DBV hatte sich im Sinne der Qualität von Düngemitteln und des Bodenschutzes für die Einführung einer Positivliste ausgesprochen.
Als einen Rückschritt betrachtet der DBV die neue Regelung zur Kennzeichnung von Düngemitteln. In Zukunft gibt es keine Pflichtbezeichnungen der Düngemittel-Typen mehr, sondern nur noch eine Angabe der jeweils enthaltenen Nährstoffe. Die Düngemittelhersteller sind nun gefordert, trotz der neuen Regelungen eine Transparenz für die Landwirte zu schaffen und auch in Zukunft ergänzend den Typ des Düngemittels zu deklarieren.