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DBV fordert praxistaugliche Umsetzung des neuen Pflanzenschutzrechts

Eine verhältnismäßige und praxistaugliche Umsetzung des neuen Pflanzenschutzrechts hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert. Neuerliche Belastungen der deutschen Landwirte seien zu vermeiden, die europäische Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts nicht zu gefährden, betonte der DBV. Das neue Gesetz orientiere sich in weiten Teilen an den Vorgaben des europäischen Pflanzenschutzpaketes;

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Eine verhältnismäßige und praxistaugliche Umsetzung des neuen Pflanzenschutzrechts hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert. Neuerliche Belastungen der deutschen Landwirte seien zu vermeiden, die europäische Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts nicht zu gefährden, betonte der DBV.


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Das neue Gesetz orientiere sich in weiten Teilen an den Vorgaben des europäischen Pflanzenschutzpaketes; doch würden bereits diese neuen europäischen Vorgaben den Landwirten einiges abverlangen. Zudem sei von den Bundesländern etwa bei der Frist für die Weiterbildung der Landwirte im Pflanzenschutz der Vorschlag der Bundesregierung verschärft worden, kritisierte der Bauernverband.


Auf Vorschlag des Bundesrates müssten zukünftig alle Landwirte, die Pflanzenschutzmittel anwendeten, binnen drei Jahren eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, während die Bundesregierung hierzu eine Frist von fünf Jahren eingeräumt habe. Die Bundesländer seien zudem jetzt gefordert, ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die Neuausstellung von Sachkundenachweisen für alle Landwirte bis 2015 zu schaffen, erklärte der DBV. Den Landwirten in Deutschland dürften keine Nachteile dadurch entstehen, dass sie bereits seit vielen Jahren zum Nachweis ihrer Sachkunde verpflichtet seien, aus formalen Gründen dieser Nachweis jedoch noch einmal neu ausgestellt werden müsse. (AgE)

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