Alle Betriebe sind nach den Vorgaben der DüngeVO verpflichtet, jährlich einen Nährstoffvergleich zu erstellen (ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit weniger als 10 ha, in denen weniger als 500 kg N pro Jahr aus eigener Tierhaltung anfallen und Betriebe, die alle ihre Flächen extensiv bewirtschaften, d.h. weniger als 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha düngen).
Die Einhaltung der ausgebrachten N-Mengen aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (170 kg-Regelung) ist eine wichtige Voraussetzung zur Prämiensicherung (CC-relevant). Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Aufgenommene oder abgegebene Nährstoffmengen sollte man möglichst anhand eigener Wirtschaftsdünger-Untersuchungen berechnen.
Der Bilanzüberschuss darf unter Einbeziehung der zugekauften Mineraldünger (Mittel der Jahre 2014 bis 2016) nicht höher als 60 kg N/ha und/oder 20 kg P2O5/ha ausfallen. Erstellen Sie den Nährstoffvergleich möglichst zu Beginn des neuen Jahres (Vorlagefrist: 31. März 2017). Die Unterlagen sind 7 Jahre aufzubewahren.