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„Ergebnisse der behördlichen GVO-Saatgutuntersuchung für die Mais-Aussaat liegen vor

Im Rahmen der behördlichen Saatgutuntersuchung wurden in diesem Jahr 503 Maissaatgutpartien auf GVO-Bestandteile untersucht. Davon wurden in acht Saatgutpartien GVO-Spuren nachgewiesen und seitens der Züchter vom Markt genommen. Die nachgewiesenen GVO-Anteile lagen unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 %.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Rahmen der behördlichen Saatgutuntersuchung wurden in diesem Jahr 503 Maissaatgutpartien auf GVO-Bestandteile untersucht. Davon wurden in acht Saatgutpartien GVO-Spuren nachgewiesen und seitens der Züchter vom Markt genommen. Die nachgewiesenen GVO-Anteile lagen alle unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 %, berichtet der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP).

 

Vor diesem Hintergrund wiederholen die Pflanzenzüchter ihre Forderung nach einer technischen Lösung für den Umgang mit unvermeidbaren GVO-Spuren in Saatgut. „Eine absolute GVO-Freiheit in einer Welt, in der gentechnisch veränderte Pflanzen außerhalb wie innerhalb Europas im Anbau und der Verarbeitung eine beträchtliche Bedeutung haben, sind illusorisch“, kommentiert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer die Situation. Um den Nachweis zu erbringen, dass eine Saatgutpartie absolut frei von GVO-Spuren ist, müsste theoretisch jedes einzelne Saatkorn untersucht und damit für die Aussaat unbrauchbar gemacht werden. „Nur durch die Festlegung einer technischen Lösung kann Rechtssicherheit für Züchter, Landwirte und die Warenkette geschaffen werden“ so Schäfer.

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