Auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) ist die Ernte von großkörnigen Leguminosen wie Soja, Ackerbohne, Erbse und Lupine erst ab dem 15. August erlaubt. Die Ernte darf nur früher erfolgen, wenn dies drei Tage vor Erntebeginn der zuständigen Stelle gemeldet wird. Das teilt der Thüringer Bauernverband mit.
Kleinkörnige Leguminosen müssen bis zum 31. August auf der Fläche bleiben. Eine Schnittnutzung vor diesem Termin (auch zur Samengewinnung) ist aber möglich. Zu beachten ist, dass nach der Ernte der ÖVF-Kultur der Nachbau einer Winterkultur oder Winterzwischenfrucht erforderlich ist. Diese muss mindestens bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche bleiben.