Auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) ist die Ernte von großkörnigen Leguminosen wie Soja, Ackerbohne, Erbse und Lupine erst ab dem 15. August erlaubt. Die Ernte darf nur früher erfolgen, wenn man dies drei Tage vorher der zuständigen Stelle meldet.
Diese Ausnahme ist nicht möglich, wenn Sie einen sehr schlecht entwickelten Bestand mulchen wollen. Halten Sie die Vorgaben zum Erntetermin unbedingt ein, andernfalls werden die Flächen nicht als ÖVF anerkannt.
Kleinkörnige Leguminosen müssen bis zum 31. August auf der Fläche bleiben. Eine Schnittnutzung vor diesem Termin (auch zur Samengewinnung) ist aber möglich.
Wichtig: Denken Sie daran, dass nach der Ernte der ÖVF-Kultur der Nachbau einer Winterkultur oder Winterzwischenfrucht erforderlich ist. Diese muss mindestens bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche bleiben.