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Feldmaus-Plage: Notfallzulassungen für Rodentizide

Die Daten der amtlichen Schaderregerüberwachung weisen in mehreren Regionen Deutschlands seit Herbst 2014 eine zunehmende Feldmausaktivität aus. Nicht nur in den klassischen Risikogebieten wurde im Juni und Juli diesen Jahres ein dramatischer Anstieg der Feldmausschäden beobachtet.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Daten der amtlichen Schaderregerüberwachung weisen in mehreren Regionen Deutschlands seit Herbst 2014 eine zunehmende Feldmausaktivität aus. Nicht nur in den klassischen Risikogebieten wurde im Juni und Juli diesen Jahres ein dramatischer Anstieg der Feldmausschäden beobachtet, auch in von Feldmäusen ansonsten gemiedene Kulturen, wie z.B. Mais, berichtet Christian Wolff von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt.

 

Nach Auswertung einer Befliegung der Risikogebiete Ende Juni 2015 und anschließenden Begehung erkannter Befallsflächen stellte z.B. der Pflanzenschutzdienst Sachsen-Anhalt fest, dass die Population kurz vor der Ernte von Winterraps und Wintergetreide noch immer äußerst aktiv war. Damit stand zu befürchten, dass der Höhepunkt der Gradation noch nicht erreicht war.

 

Die Abwanderung der Feldmäuse aus Getreide- und Rapsbeständen in benachbarte Kulturen, wie Zuckerrüben und auch Kartoffeln begann bereits im Juni. Auch in den Rückzugsgebieten wurde seit dem eine stark zunehmende Feldmausdichte beobachtet. Damit ist eine hohe Gefährdung der Herbstsaaten auf vielen Flächen gegeben.


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Von Direktsaat rät Wolff auf Befallsflächen dringend ab. Bei starkem Befallsdruck seien die vorbeugenden Maßnahmen zur Befallsreduktion schnellstmöglich zu ergreifen. Eine exakte Strohverteilung bzw. unverzügliche Strohbergung sowie der Stoppelsturz unmittelbar nach erfolgter Ernte zählen dazu.

 

„Stoppelflächen dürfen nicht unnötig lange unbearbeitet liegen bleiben! Leider werden insbesondere Rapsstoppeln und Ausfallraps häufig erst spät beseitigt. Jegliche Deckung erschwert den Greifvögeln aber den Zugriff auf die Mäuse“, erklärt der Fachmann. Wichtig sei es, den Feldmäusen bis zur Neusaat die Nahrungsgrundlage über einen möglichst langen Zeitraum zu entziehen (Unterbrechen der grünen Brücke).

 

Und weiter rät er: „Bei Starkbefall in der Vorkultur kann ein späterer Aussaattermin bzw. die Wahl Folgefrucht Entspannung bringen. Bei der Bodenbearbeitung muss bei Befall auf eine ausreichende Bearbeitungstiefe (mindestens 20 cm!) geachtet werden, damit Bausysteme möglichst nachhaltig zerstört werden. Die wendende Bodenbearbeitung bringt den besten Erfolg. Aber auch ein tiefer Grubbereinsatz, ggf. mehrfach, ist wirksam. Auflaufenden Saaten sind von Beginn an in engen Abständen zu überwachen. Eine große Gefahr geht sowohl von den auf der Fläche verbliebenen, als auch von den aus Rückzugsgebieten (Schlagränder, Inseln von Windenergieanlagen usw.) einwandernden Mäusen aus.“

 

Sobald Befall auf dem Schlag vorliegt, ist der Einsatz der Zinkphosphid-Präparate (Giftweizen, Giftlinsen) mit der Legeflinte angezeigt. Hierfür ist rechtzeitig die notwendige Arbeitskapazität einzuplanen. Die Ausbringung von Giftweizen und -linsen zählt zu den einfachen Hilfstätigkeiten nach Pflanzenschutzgesetz. Der Anwender muss nicht sachkundig sein, die Anwendung muss aber unter Anleitung und Aufsicht einer sachkundigen Person erfolgen! Eine genaue Einweisung zählt dazu. So ist unbedingt sicher zu stellen, dass die Ausbringung vollständig verdeckt, direkt in die Feldmausgänge erfolgt (NT661). Es darf kein Korn oder keine Linse an der Oberfläche verbleiben. Weitere Auflagen, wie die Abstände zu Oberflächengewässern, sind ebenfalls unbedingt einzuhalten (siehe Gebrauchsanweisung).

 

Aufgrund der extrem starken Befalls durch Feld- und Erdmaus in verschiedenen Regionen Deutschlands hat das BVL auf Antrag des Pflanzenschutzdienstes Sachsen-Anhalt und anderer Bundesländer Zulassungen in Notfallsituationen (gem. Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 i.V.m. § 29 PflSchG) zum Einsatz folgender Rodentizide in verschiedenen Anwendungsgebieten erteilt:

 

Ratron Feldmausköder (Wirkstoff Chlorphacinon):

Die Anwendung ist zugelassen zur Bekämpfung von Feld- und Erdmaus als Streuanwendung bei Starkbefall (nachgewiesen z.B. durch Lochtretmethode: mind. 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m² nach 24 h) in Ackerbaukulturen (auch Bestände zur Futter- und Saatguterzeugung), Obstbaukulturen, Gemüsebau (Möhren), Grünland (Wiesen und Weiden). Die Anwendung darf nur zur Abwendung erheblicher Schäden auf Anordnung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes erfolgen. Sie ist an weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen geknüpft. Der Pflanzenschutzdienst stimmt sich im Hinblick auf den Schutz von auf oder an den zu behandelnden Flächen vorkommenden besonders geschützten und streng geschützten Wirbeltierarten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 1 Bundesartenschutzverordnung mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab. Die zugelassene Menge wurde auf 700 t begrenzt.

 

Ratron Giftlinsen (Wirkstoff Zinkphosphid):

Zugelassen wurde die verdeckte Ausbringung zur Bekämpfung von Feld- und Erdmaus auf Nichtkulturland (Rückzugsgebiete direkt an Kulturflächen angrenzend, z.B. Ackerrandstreifen, Straßenränder, Böschungen, Straßengräben; Rückzugsgebiete in Kulturflächen, z.B. Inseln von Windenergieanlagen). Damit soll das Einwandern der Mäuse aus ihren Rückzugsgebieten in die Neusaaten eingedämmt werden. Die Anwendung darf nur bei Bedarf (nachweislich beginnender starker Einwanderung in die angrenzende Kulturfläche) erfolgen. Sie ist an weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen geknüpft. Da es sich hierbei um ein Anwendung auf dem sogenannten Nichtkulturland handelt, setzt auch sie eine Einzelfallgenehmigung nach Antragstellung beim Pflanzenschutzdienst voraus (§ 12 Abs. 2 PflSchG)! Die zugelassene Menge wurde auf 16 t begrenzt.

 

Beide Zulassungen wurden jeweils für den Zeitraum von 120 Tagen vom 01.09.2015 bis 29.12.2015 befristet.

Jede der genannten Anwendungen muss also Einzelfall durch den Pflanzenschutzdienst genehmigt bzw. angeordnet werden. Über die konkreten Modalitäten der Antragstellung entscheidet der jeweilige Pflanzenschutzdienst.

 

Von den Notfallzulassungen darf nur in den beschriebenen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Die Genehmigungspraxis wird dies berücksichtigen. Deshalb haben die zuvor genannten vorbeugenden Maßnahmen im Sinne der guten fachlichen Praxis (§ 3 PflSchG) beim Feldmaus-Management unbedingten Vorrang!

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