Die französische Regierung hat kurz vor der Maisaussaat ein neues Anbau- und Verkaufsverbot für den gentechnisch veränderten Mais MON810 des US-Konzerns Monsanto verhängt. Nach Informationen des Informationsdienstes Gentechnik beruft sich die Regierung dieses Mal nicht nur auf eine Schutzklausel in der EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, die wissenschaftliche Hinweise auf Risiken verlangt. Zusätzlich bemüht Paris offenbar die EU-Richtlinie über den gemeinsamen Sortenkatalog.
Darin heißt es: „Wird festgestellt, dass sich der Anbau einer Sorte, die in den gemeinsamen Sortenkatalog aufgenommen ist, in einem Mitgliedstaat in Bezug auf den Pflanzenschutz, auf den Anbau anderer Sorten oder Arten schädlich auswirken oder ein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen könnte, so kann der Mitgliedstaat ermächtigt werden, den Verkehr mit Saat- und Pflanzgut dieser Sorte in der Gesamtheit oder in einem Teil seines Gebiets zu verbieten.“
Ob das vor Gericht ausreicht, ist unklar. Kritiker erwarten jedenfalls, dass auch das neue Anbauverbot bald juristisch attackiert werden dürfte. Zuletzt hatten Richter des Staatsrats im August letzten Jahres ein französisches MON810-Verot gekippt, weil es nicht ausreichend begründet gewesen sei.