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Fungizideinsatz im Mais nur nach amtlichem Warndienstaufruf

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erstmals zwei Fungizide zur Behandlung von Turcicum-Blattdürre (Setosphaeria turcica) im Mais zugelassen. Aber: Der Einsatz der Fungizide darf unter anderem nur nach einem Warndienstaufruf der amtlichen Pflanzenschutzdienste erfolgen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erstmals zwei Fungizide zur Behandlung von Turcicum-Blattdürre (Setosphaeria turcica) im Mais zugelassen. Das Deutsche Maiskomitee e.V. (DMK) weist darauf hin, dass der Einsatz der Fungizide unter anderem nur nach einem Warndienstaufruf der amtlichen Pflanzenschutzdienste erfolgen darf.



Die Bundesregierung verfolgt mit dem „Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz“ (NAP), basierend auf die EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG, das Ziel, die applizierten Mengen an Pflanzenschutzmitteln unter anderem in der Landwirtschaft weiter zu reduzieren. Die Kultur Mais weist bisher einen niedrigen Behandlungsindex von 1,9 auf.


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Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln beschränkt sich zur Zeit auf eine Anwendung von Herbiziden im frühen Jugendstadium zur Unkrautkontrolle und ggf. einer Behandlung mit Insektiziden in Befallsgebieten des Maiszünslers. Der Einsatz von Fungiziden war nicht möglich, da keine zugelassenen Mittel zur Verfügung standen.


Das DMK weist darauf hin, dass in den meisten Fällen durch angepasste Fruchtfolgegestaltung, Boden- bzw. Stoppelbearbeitungsverfahren oder Sortenwahl das Risikopotenzial für Blattkrankheiten deutlich reduziert werden kann. Eine ungünstige Bodenstruktur und nicht zuletzt auch die lokale Witterung sind oft maßgebliche Ursachen für zunehmenden Krankheitsdruck.



An die Anwendung der neuen Fungizide ist die Auflage gekoppelt, dass der Einsatz nur nach einem vorherigen Warndienstaufruf des amtlichen Pflanzenschutzdienstes erfolgen darf, dann auch nur in hochanfälligen Sorten auf einem den Befall fördernden Standort bei entsprechender krankheitsfördernder Witterung und sichtbarem Krankheitsbefall.



Das DMK appelliert an alle Landwirte, sich an diese Vorgaben zu halten und gegebenenfalls Ihre pflanzenbaulichen Maßnahmen für die nächsten Jahre entsprechend anzupassen. Ziel sollte es sein, den allgemeinen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Mais weiterhin auf einem niedrigen Niveau zu halten, um den Zielen des NAP Rechnung zu tragen.



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