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BVL informiert

Geänderte Notfallzulassung Mospilan SG

Es gibt eine neue Vorgabe für die Notfallzulassung von Mospilan SG. Landwirte können das Insektizid nun verbraucherfreundlicher einsetzen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(BVL) hat die Notfallzulassung von Mospilan SG geändert. Die Anwendungstechnik „Bandbehandlung“ ist gestrichen. Nun darf man das Mittel mit der klassischen Feldspritze ausbringen.

Alle weiteren Auflagen bleiben unverändert. Wie berichtet, hat das Insektizid noch bis zum 15. August 2019 eine Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Rüben. Die Aufwandmenge ist auf 250 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha begrenzt.

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Die geänderte Notfallzulassung finden Sie hier.

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