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BVL informiert

Gegen Rapsglanzkäfer nur noch bis BBCH 59

Ab sofort darf man zwei Insektizide nicht mehr auf dem blühenden Raps anwenden, die Zulassung ist offiziell eingeschränkt. Der Grund: Die Behandlung hat keinen ausreichenden Effekt.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von zwei Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt: Mospilan SG und Danjiri darf man seit dem 12. März im Winterraps gegen den Rapsglanzkäfer nur noch auf geschlossen Blüten ausbringen. Betroffen sind die Anwendungen mit den Nummern 005655-00/06-001 bzw. 005655-60/06-001.

Mospilan und Danjiri nur noch bis BBCH 59

Zugelassen sind die beiden Insektizide jetzt noch von BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“.

Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, da eine Behandlung gegen den Rapsglanzkäfer zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte keinen ausreichenden Effekt mehr habe, teilte das BVL mit. Zuvor war eine Anwendung von BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis BBCH 69 „Ende der Blüte“ möglich.

Diese Änderung wird in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang April 2021 umgesetzt sein.

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