Frage: Wir sind ein landwirtschaftlicher Betrieb und setzen im Pflanzenschutz auch Glyphosat ein. Ist die Anwendung des Totalherbizids zur Unkrautbekämpfung auf dem Hof, beispielsweise auf Kopfsteinpflaster, erlaubt?
Antwort: Nein. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) stellt klar: Auch unter der neuen Anwendungsverordnung dürfen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden. Auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Hofflächen, Garageneinfahrten etc. dürfen generell keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel – und somit auch keine Glyphosat-haltigen Mittel – eingesetzt werden. Nach Angaben des BMEL gilt das auch für Kopfsteinpflaster. Das Agrarressort begründet das unter anderem mit dem Risiko, dass diese Mittel in angrenzende Flächen, Gewässer oder die Kanalisation gespült werden.
Allenfalls in Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde die Anwendung auf befestigten Flächen genehmigen. Wenden Sie sich dazu an den Pflanzenschutzdienst Ihres Landes. Ansonsten bleiben nur die alternativen Methoden, also mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung.
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