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Handel mit neonikotinoidbehandeltem Wintergetreidesaatgut verboten

Künftig ist der Handel und die Aussaat von Wintergetreidesaatgut, das mit den neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt worden ist, verboten.

Lesezeit: 1 Minuten

Künftig ist der Handel und die Aussaat von Wintergetreidesaatgut, das mit den neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt worden ist, verboten. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut“ zu, die Bundeslandwirtschafsminister Christian Schmidt vorgelegt hatte.


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Die neue Verordnung war notwendig geworden, da die im vergangenen Jahr erlassene, entsprechende Eilverordnung Anfang 2016 ausgelaufen war. Mit der jetzt beschlossenen Verordnung gelten die Bestimmungen zum Einführen, Inverkehrbringen und Aussäen von Wintergetreidesaatgut dauerhaft.

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