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Humusbilanzierung reicht nicht aus

Entscheidungshilfen für Regelungen zum Humushaushalt landwirtschaftlich genutzter Böden im nationalen und EU-Bereich haben Wissenschaftler des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) im Projekt "Humusbilanzierung landwirtschaftlicher Böden - Einflussfaktoren und deren Auswirkungen" entwickelt, das vom Bundeslandwirtschaftsministeriums beauftragt und

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Entscheidungshilfen für Regelungen zum Humushaushalt landwirtschaftlich genutzter Böden im nationalen und EU-Bereich haben Wissenschaftler des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) im Projekt "Humusbilanzierung landwirtschaftlicher Böden - Einflussfaktoren und deren Auswirkungen" entwickelt, das vom Bundeslandwirtschaftsministeriums beauftragt und über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gefördert wurde.


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Die Untersuchungen zeigen, dass die Umsetzung der Humusbilanzierung, wie sie in den Cross-Compliance-Regelung vorgeschrieben ist, für eine zielgerichtete Bewirtschaftung nicht ausreicht. Nach der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung muss im Falle einer unzureichenden Fruchtfolgegestaltung eine jährliche Humusbilanzierung auf Betriebsebene oder die Bestimmung des Bodenhumusgehaltes vorgenommen werden. Die Forscher erinnern daran, dass in diese Bilanzierung substrat- und fruchtartenspezifische Koeffizienten einflössen, die auf früheren Untersuchungen basierten.


Aufgrund sich ändernder Bewirtschaftungsbedingungen, beispielsweise durch zunehmenden Anbau von nachwachsenden Rohstoffen wie Mais, sei eine Überprüfung dieser Koeffizienten erforderlich geworden. Dabei habe sich gezeigt, dass standort- und nutzungsbezogene Einflüsse so erheblich seien, dass die Durchführung von schlagbezogenen Humusbilanzierungen notwendig sei. So könnten Defizite einzelner Flächen sinnvoll interpretiert und erkannt werden. Zudem empfehlen die Forscher Untersuchungen auf Humusgehalte nicht alternativ, sondern ergänzend durchzuführen, um die Ausrichtung gezielter Maßnahmen der „Humusbewirtschaftung“ zu ermöglichen.


Empfehlungen zur Änderung von Werten der Humusreproduktionsfähigkeit einzelner Dünger und Fruchtarten, wie in der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung aufgeführt, werden von den Wissenschaftlern nicht gegeben. Hierzu sind nach ihren Angaben umfangreichere Untersuchungen erforderlich. Um die Humuswirksamkeit neuer beziehungsweise noch nicht untersuchter Kulturen und Dünger bewerten zu können, wird die Entwicklung einer standardisierten Schnellmethode als erforderlich angesehen. www.humusnetzwerk.de (AgE)

 

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