Das BVL hat das Ruhen der Zulassung für Risolex und Risolex flüssig aufgehoben. Die Mittel darf man zunächst aber nur in Kartoffeln einsetzen, die zur Lagerung vorgesehen sind. Der Grund dafür ist, dass der Rückstandshöchstgehalt (RHG) demnächst wieder auf 0,2 mg/kg festgesetzt wird. Mit der Auflage, dass in dieser Saison behandelte Kartoffeln nur eingelagert werden dürfen, stellt man sicher, dass sie erst nach dem Wirksamwerden des neuen RHG zur Vermarktung gelangen. Es ist vorgesehen, die Beschränkung aufzuheben, sobald der neue RHG veröffentlicht ist. Die bis zum 31. Mai 2017 befristeten Zulassungen wurden bis zum 30. November 2017 verlängert.
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