Sechs Landwirtschaftsbetriebe aus Sachsen-Anhalt haben in dieser Woche beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg Normenkontrollklage gegen die Ausweisung „Roter Gebiete“ aufgrund der AVV GeA des Landes eingereicht.
„Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Daten und der hydrogeologischen Annahmen“, heißt es in der Klageschrift, die von der renommierten Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei HSA Rechtsanwälte Hentschke & Partner Part mbB auf der Grundlage eines unabhängigen Fachgutachtens, des in Berlin ansässigen Ingenieurbüros Hydor Consult GmbH, aufgesetzt wurde.
Die Betriebe wehren sich vor allem gegen die mit der Ausweisung verbundenen Bewirtschaftungsauflagen. Wegen der zu hohen Nitratbelastung an für sie relevanten Grundwassermessstellen, dürfen die Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise nur noch 80 % des ermittelten Düngerbedarfs aufwenden, den die Nutzpflanzen zur Erzeugung hochwertiger Lebensmittel, für das quantitaive und qualitative Wachstum brauchen.
Betriebe, die jahrelang eine beispielhafte N-Bilanz mit sehr geringen N-Überschüssen aufweisen und damit nachweislich grundwasserschonend wirtschaften, haben zudem keine Möglichkeit, sich von den Auflagen der Unterdüngung zu befreien. Damit gehen u.a. erhebliche Ertragseinbußen und finanzielle Verluste einher.
Breites Agrarbündnis gegen die Düngeverordnung
Über 190 Landwirte sind dem Aufruf des Bauernverbands Sachsen-Anhalt e.V., des Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., der Freien Bauern GmbH und der IG des LSV-Sachsen-Anhalts gefolgt. Der Zusammenschluss der Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Agrardienste Sachsen-Anhalt GmbH, hat sich Zugang zu den Umweltinformationen, die der Gebietsausweisung zu Grunde liegen, verschafft.
Die Betriebe unterstützen finanziell das Fachgutachten der Berliner Umweltingenieure Hydor Consult, durch welches eine landesweite Überprüfung der Gebietsausweisung vorgenommen und 179 Messstellen des Ausweisungsmessnetzes AVV untersucht werden konnten, und das weitere Klageverfahren.
Die fachliche korrekte Umsetzung der Düngeverordnung wird seit längerem kontrovers diskutiert und auch in anderen Bundesländern hatten und haben sich Landwirte zu rechtlichen Schritten entschieden, so unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern.
Parallel mahnt derzeit die Europäische Kommission eine konsequentere Umsetzung der Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers an. Das wird grundsätzlich nicht abgelehnt, betont die Verbändegemeinschaft, aber: Ziel der Normenkontrollklage ist, dass Nitratbelastungen des Grundwassers, sofern sie wissenschaftlich korrekt nachweisbar sind, und deren Verursacher, fachlich korrekt evaluiert werden.