Wie vielerorts gibt es auch auf den Höfen in Schleswig-Holstein einen Gülle-Stau - die Lager sind nach dem nassen Herbst randvoll. Doch Bauern, die seit Mitte Oktober keine Gülle ausbringen konnten, dürfen das seit Dienstag wieder tun, wenn sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Grundlage für diese Ausnahmeregelung ist der Havarieerlass des Landwirtschaftsministeriums. Über die Anträge entscheidet entweder das Landesamt für ländliche Räume oder die untere Wasserbehörde. Nach Informationen von NDR 1 Welle Nord wurden fast 2.400 Anträge gestellt. Rausfahren dürfen die Landwirte mit Sondergenehmigung nur, wenn die Flächen nicht überschwemmt, schneebedeckt oder gefroren sind. Das ist im Moment nur im Norden Schleswig-Holsteins der Fall. Alle anderen müssen auf besseres Wetter hoffen.