Frage: Ich will meine Kühe abschaffen und benötige dann meine 1,5 ha Dauergrünland nicht mehr. Diese will ich gerne zu Ackerland umwandeln.
- Kann ich noch Umbruchrechte kaufen und wie teuer sind diese?
- Brauche ich eine Genehmigung, oder reicht es, wenn ich keine Prämie beantrage?
Antwort:
- Umbruchrechte werden nach wie vor gehandelt. Es gibt spezielle Maklerbüros, die Umbruchrechte anbieten oder auch in landwirtschaftlichen Fachmagazinen finden sich Angebote unter den Verkaufsanzeigen. Die Preise variieren dabei je nach Region.
- In einigen Landes-Naturschutzgesetzen (z.B. in NRW) ist es unabhängig davon, ob Sie Prämien beantragen, verboten, Dauergrünland ohne Genehmigung umzubrechen. In Naturschutzgebieten ist das Umbrechen von Dauergrünland überwiegend verboten. Bevor Sie also eine Grünlandfläche umbrechen, sollten Sie auf jeden Fall eine Anfrage bei der zuständigen Landwirtschaftskammer bzw. dem LandwirtschaftsamtB stellen. Dort erfahren Sie, ob das Umpflügen möglich ist bzw. von welchen Voraussetzungen der Umbruch abhängig ist.