Frage: Unser Jagdpächter weigert sich, einen Wildschaden in Ackerbohnen zu begleichen. Er ist der Meinung, bei Ackerbohnen handele es sich um Gartengewächse, die zäunungspflichtig sind.
Ich habe dazu allerdings kein entsprechendes Urteil gefunden. Dass es von der Landwirtschaftskammer „Richtsätze zur Ermittlung von Aufwuchsschäden“ auch für Ackerbohnen gibt, führte beim Pächter zu keiner Einsicht. Kann ich von ihm trotzdem Schadenersatz verlangen?
Antwort:Ackerbohnen sind eindeutig Feldfrüchte. Sie gehören deshalb nicht zu den Sonderkulturen, für die Sie nach dem Bundesjagdgesetz Wildschadenersatz nur dann verlangen können, wenn Sie die üblichen Schutzvorrichtungen, wie beispielsweise Zäune, angebracht haben.
Dokumentieren Sie den Wildschaden in den Ackerbohnen und melden Sie diesen unbedingt in der nach Landesrecht vorgeschriebenen Weise form- und fristgerecht bei Ihrer zuständigen Gemeinde an. In der Regel müssen Sie den Schaden binnen einer Woche melden. Klagen Sie den Ersatzanspruch gegebenenfalls beim Amtsgericht ein.
Hans-Jürgen Thies, Wolter-Hoppenberg, Berlin
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