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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Maissaatgutuntersuchung: 11 von 419 Partien mit GVO verunreinigt

In insgesamt elf der zusammen 419 Maissaatgutpartien, die in diesem Jahr von den Länderbehörden auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) getestet wurden, sind GVO-Bestandteile nachgewiesen worden. Wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und das Deutsche Maiskomitee (DMK) vergangene Woche weiter mitteilten, wurden die Partien aus dem Verkehr genommen.

Lesezeit: 2 Minuten

In insgesamt elf der zusammen 419 Maissaatgutpartien, die in diesem Jahr von den Länderbehörden auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) getestet wurden, sind GVO-Bestandteile nachgewiesen worden.


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Wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und das Deutsche Maiskomitee (DMK) vergangene Woche weiter mitteilten, wurden die Partien aus dem Verkehr genommen. Verunreinigungen seien in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen festgestellt worden. In fünf der beanstandeten Proben habe der GVO-Anteil unterhalb der Toleranzgrenze von 0,1 % gelegen. Auffällige Partien seien aus Frankreich, Serbien/Tschechien, Deutschland, Ungarn und Österreich geliefert worden.


Der BDP und das DMK bezeichneten es als „auffällig“, dass die beanstandeten Maissaatgutpartien vorrangig aus Ländern kämen, in denen der Anbau von gentechnisch verändertem Mais seit Jahren verboten sei. Das bestärke die Züchter in ihrer Einschätzung, dass es sich um Zufallsfunde handle, die nicht zwingend auf vermehrungsfähiges Material zurückgingen.


BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer erklärte: „Rufe nach absoluter GVO-Freiheit in einer Welt, in der gentechnisch veränderte Pflanzen außerhalb wie innerhalb Europas im Anbau und in der Verarbeitung eine beträchtliche Bedeutung haben, sind illusorisch.“ Um den Nachweis auf Nulltoleranz absolut zu erbringen, müsste jedes einzelne Saatkorn auf GVO untersucht und damit zerstört werden. Eine schnelle Übermittlung von Informationen über Beprobungen und Untersuchungen sei ein wichtiger erster Schritt, um wirtschaftlich bedeutsame Schadensfälle zu vermeiden. „Ihm muss aber unbedingt die Festlegung von Saatgutschwellenwerten inklusive einer technischen Lösung folgen“, unterstrich Schäfer. Nur so könne die existenzbedrohende Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten beendet werden. (AgE)

 

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