Das BVL hat im Bundesanzeiger das neue Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile veröffentlicht. Damit hat sich die Anzahl der Gemeinden mit „zu wenig“ Kleinstrukturanteil verändert. Dementsprechend sind die NT-Auflagen zu beachten.
Beispiel NRW
Die Landwirtschaftskammer NRW hat 2023 fast 130.000 ha solcher Flächen nachgemeldet, mit Erfolg – 38 ehemals rote Gemeinden und damit mehr als im vergangenen Jahr haben nun einen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen.
Die Aktualisierung des VKS-Verzeichnisses aus dem Jahr 2002 führte im vergangenen Jahr zu großem Aufsehen, da sich die Anzahl der Gemeinden ohne ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen durch die neue Berechnungsmethode des Julius-Kühn-Institut JKI auf 154 Gemeinden verdreifachte.
Bei „nicht ausreichendem Anteil“ entfallen mögliche Befreiungen von den Abstandsauflagen NT101 bis NT112 bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel in der Nachbarschaft zu angrenzenden Kleinstrukturen. Mit der Nachmeldung gelten diese Befreiungen nun immerhin für 71 %, das sind 280 der 396 Gemeinden in NRW, das damit ein „bisschen grüner“ wird.
Bei den NT-Auflagen (N = Naturhaushalt, T = terrestrische Flora und Fauna) geht es um Abstandsauflagen zu Saumbiotopen (ökologisch wertvolle Randflächen), wie Hecken, Feldraine, Gehölzinseln, Wegraine, Randstreifen. Um Abdrift in die Saumbiotope zu verhindern, ist auf den ersten 20 m zum Saumbiotop mit abdriftmindernder Technik zu arbeiten (NT 101 bis 106, Spritzdruck beachten).
Hat das Mittel die Auflage NT 107 bis 109, muss zusätzlich ein Streifen von 5 m gänzlich unbehandelt bleiben + 20 m Einsatz abdriftmindernder Technik. Die NT-Auflagen gelten mittelspezifisch und sind nicht allgemeingültig.