Das Umweltministerium in Niedersachsen hat die Regeln zu Wasserentnahme für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen gelockert. Grund sei die anhaltende Trockenheit und die geringen Niederschläge des vergangenen Jahres und der letzten Monate, teilte das Ministerium in einer Pressemitteilung mit.
Wie viel Grund- oder Oberflächenwasser ein Landwirt zur Beregnung entnehmen darf, entscheidet die jeweils zuständige untere Wasserbehörde. Diese können nun einmalig und übergangsweise den Nutzungszeitraum für festgeschriebene Wasserkontingente von zehn auf 15 Jahre verlängern. Haben Landwirte ihre Wasserentnahmekontingente bereits jetzt ausgeschöpft, bekämen sie auf Antrag kurzfristig die Möglichkeit, weiter Grund- oder Oberflächenwasser für ihre Beregnungsanlagen zu nutzen.
Langfristig neue Regeln notwendig
Damit verschaffe man den Betrieben Handlungsspielraum, sagte der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies. „Wir erwarten, dass die Landwirtschaft die Verlängerung für fachlich fundierte Neuanträge nutzt. Auf dieser Basis muss eine auf längere Sicht verbindliche Neuregelung für zukünftige Wasserentnahmen gefunden werden“, so Lies weiter. Mit Wasserressourcen müssen man künftig noch schonender und verantwortungsvoller umgehen. Auch die Landwirtschaft muss sich darauf einstellen und z.B. wassersparende Beregnungstechniken einsetzen und entsprechend angepasste Fruchtfolgen wählen.
Bisher muss ein Landwirt eine Entnahmeerlaubnis beantragen, die in der Regel sowohl den einzuhaltenden 10-jährigen Entnahme-Durchschnitt als auch das jährliche Maximum festlegt – dieser liegt derzeit bei 80 l/m² pro Jahr. Verhindern will Lies, dass sich der Grundwasserspiegel erheblich absenkt und dadurch Bäche und Flüsse trockenfallen.