NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, die Präsidenten von WLV und RLV, Johannes Röring und Bernhard Conzen, sowie der Präsident der Landwirtschaftskammer, Karl Werring, rufen zum Anbau von Zwischenfrüchten zur Futternutzung auf. Hintergrund ist die geplante Regeländerung zu den Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangfläche. Diese Flächen sollen im Jahr 2018 zur Futtergewinnung herangezogen werden können.
DBV und WLV unterstützen den Vorschlag ausdrücklich. Zur Vereinfachung fordern sie u.a. statt eines Antragsverfahrens mit Genehmigungspflicht eine Anzeigepflicht. Um ein größeres Flächenpotential zur Futtergewinnung zu erhalten, sollten Trockengebiete zudem großräumig und möglichst ohne Gebietseinschränkungen festgelegt werden.