Offenbar wurde in Deutschland eine Partie gentechnisch verunreinigten Raps-Saatgutes auf den Markt gebracht. In diesem Saatgut wurden geringe Spuren (< 0,1 Prozent) der gentechnisch veränderten, herbizidresistenten Rapslinie GT73 gefunden. Diese Rapslinie ist als Lebens- und Futtermittel zugelassen, nicht jedoch für den Anbau, teilen die Agrarministerien von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Niedersachsen mit (Infos zu Baden-Württemberg hier).
Aktuell werde intensiv daran gearbeitet die betroffene Saatgutpartie ausfindig zu machen und zu ermitteln, ob und wo sie bereits ausgesät wurde, heißt es.
Nach derzeitiger Erkenntnis wurde das Saatgut auf Flächen in zehn Bundesländern ausgesät. Eine Aussaat auch in Nordrhein-Westfalen sei wahrscheinlich, da laut Ermittlungsstand 23 Einheiten an Endabnehmer in NRW verkauft wurden. Mit einer Einheit Hybridsaatgut können circa drei Hektar bestellt werden. Auch sieben rheinland-pfälzische Betriebe in den Landkreisen Mayen-Koblenz und Neuwied wurden nach aktuellen Informationen mit dem Raps-Saatgut beliefert.
"Ziel ist, dass wir über jeden Sack Saatgut dieser Partie wissen, was mit ihm passiert ist. Unverständlich ist, warum die Informationen von Frankreich erst übermittelt wurden, nachdem der Winterraps bereits ausgesät wurde. Das Beispiel zeigt, dass die Bestrebungen zur europaweiten Harmonisierung der Saatgutuntersuchungen forciert werden müssen", sagte NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). So gibt es in der Europäischen Union noch keine einheitliche Praxis bezüglich der Saatgut-Untersuchung auf GVO-Anteile.
Ihre Amtskollegin Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) aus RLP warnt dagegen: "Durch die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft können sowohl für die konventionelle als auch für die ökologische Landwirtschaft Schäden entstehen. Die Koexistenz von gentechnisch veränderten Pflanzen und herkömmlichen Nutzpflanzen erscheint nicht möglich. Daher habe ich mich auch immer für ein bundesweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt.“
Warum die Ergebnisse aus Frankreich erst nach der Aussaat vorlagen, ist bislang nicht bekannt. Durch die späte Mitteilung der Ergebnisse, müssen jetzt die betroffenen Landwirte, die dieses Saatgut unwissentlich ausgesät haben, den Aufwuchs auf den betroffenen Flächen vernichten. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat veranlasst, dass in Kürze die Landwirte von den zuständigen Behörden informiert werden, ob sie betroffen sind und wie der Aufwuchs des betroffenen Saatguts vernichtet werden soll. In der Folge können andere Kulturen ausgesät werden.
Hintergrund
Die Europäische Kommission informierte die Mitgliedstaaten am 12. November 2018, dass bei einer amtlichen Kontrolle in einer konventionellen Rapssaatgutpartie in Frankreich ein Anteil des gentechnisch veränderten Rapses GT73 (< 0,1 Prozent) nachgewiesen wurde. Teile dieser Saatgutpartie wurden in Frankreich ausgesät.
Am 20. November 2018 informierte die zuständige französische Behörde über einen GT73-Nachweis in einer argentinischen Ausgangspartie, die für die Herstellung der beanstandeten Partie verwendet wurde. In Deutschland wurden daraufhin Partien, die auch Teile dieser argentinischen Ausgangspartie enthalten, auf GT73-Anteile untersucht. Am 10. Dezember 2018 informierte Sachsen-Anhalt über einen GT73-Nachweis in einer Partie, die nach Deutschland geliefert wurde.
Für Saatgut gilt in der EU die "Nulltoleranz", so dass konventionelles Rapssaatgut auch dann nicht verkehrsfähig ist und ausgesät werden darf, wenn die Verunreinigung sehr geringfügig ist.