Aufgrund der bislang eher milder ausfallenden Winter säen Landwirte teilweise Sommerkulturen schon im Herbst. Dann können Probleme auftreten, wie bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel. Konkret lautet die Frage: Darf man in z.B. im Herbst gesäter Sommergerste Herbizide anwenden, die für Wintergerste zugelassen sind?
Bundesämter einigen sich bei Pflanzenschutz in Sommer- bzw. Winterkulturen
Nun teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit, dass man sich mit dem Bundessortenamt (BSA) abgestimmt habe. Laut der Fachmeldung des BVL entscheidet der Saattermin, ob es sich um eine Sommer- oder Winterung handelt. Danach richte sich dann auch die Auswahl der Pflanzenschutzmittel - mit der entsprechenden Zulassung.
Eine im Herbst gesäte Gerste ist somit als Wintergerste zu betrachten – unabhängig von der Sorteneinstufung des BSA. Man darf dann auch nur für Wintergerste zugelassene Herbizide, Fungizide, Insektizide usw. anwenden. Ausschließlich für Sommergerste zugelassene Pflanzenschutzmittel sind tabu.
Das BVL gibt noch einen Hinweis: Das Risiko von Auswinterungsschäden oder verminderter Pflanzenverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln sei nicht auszuschließen und von betrieblicher Seite zu tragen.
Was gilt als Sommerkultur?
Hier treffen zwei Definitionen aufeinander. Das Bundessortenamt lässt Sorten als Sommer- oder Winterkultur zu, die Einstufung steht in der beschreibenden Bundessortenliste der Kulturen. Das BVL entscheidet über die Zulassung der Pflanzenschutzmittel in Sommer- und Winterkulturen.