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Cross Compliance

Pflanzenschutz-Kontrollen in Bayern ohne Vorankündigung

Das Münchner Agrarministerium weist alle Landwirte darauf hin, dass Pflanzenschutz-Kontrollen laut neuem Gesetz aus dem Dezember 2019 ab jetzt unangekündigt erfolgen.

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte müssen damit rechnen, dass die Kontrollen zum Einsatz von Pflanzenschutz jetzt ohne Ankündigung erfolgen. Das Landwirtschaftsministerium weist darauf, dass dies die neue EU-Kontrollverordnung vorschreibt, die am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

Demnach werden neben den Kontrollen im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit neuerdings auch das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ohne Vorab-Information durchgeführt.

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Der zuständige Prüfdienst des örtlich zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten muss aufgrund der EU-Verordnung ab diesem Jahr so vorgehen (Cross Compliance-Kontrolle der Grundanforderung GAB 10 – Regelungen zum Pflanzenschutz, Cross Compliance-Broschüre Kapitel III Nr. 8).

Eine Ankündigung der Kontrolle durch den Prüfdienst ist nur noch im Einzelfall möglich. Dafür muss zum Beispiel hinreichend begründet sein, dass nur mit Ankündigung die Kontrolle durchgeführt werden kann.

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