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Pflanzenschutzmittelhersteller klagen gegen Teilverbot von Neonikotinoiden

Syngenta und Bayer CropScience haben gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Einsatz der Pflanzenschutzmittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zu beschränken, Klage beim erstinstanzlichen EU-Gericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg eingereicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Syngenta und Bayer CropScience haben gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Einsatz der Pflanzenschutzmittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zu beschränken, Klage beim erstinstanzlichen EU-Gericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg eingereicht.


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Syngenta wirft der Brüsseler Behörde im Zusammenhang mit Thiamethoxam ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor. Zudem sei der Beschluss nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt worden, erklärte das Unternehmen vergangene Woche in einer Pressemitteilung. „Wir würden lieber auf rechtliche Schritte verzichten, doch leider bleibt uns keine andere Wahl“, so Syngentas Chief Operating Officer John Atkin. Man sei überzeugt, dass die EU-Kommission sich irre, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringe.


Klarheit verlangt


Auch Bayer CropScience bestätigte, eine entsprechende Klage gegen das Teilverbot von Clothianidin und Imidachloprid eingereicht zu haben. „Wir erwarten Klarheit über die Verlässlichkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen“, so ein Sprecher des Unternehmens.


Sowohl Syngenta als auch Bayer machten ihren jeweiligen Vorstoß bereits Mitte August. Der Einsatz der drei Neonikotinoide in Kulturen, die als potentielle Bienenweiden gelten, ist in der EU ab dem 1. Dezember 2013 für zunächst zwei Jahre untersagt. Betroffen ist davon neben Mais und Getreide insbesondere auch Raps. Das von der Kommission im Ausschussverfahren durchgeboxte Verbot gilt als umstritten. Bienenschützer und Umweltgruppen halten die Maßnahme für überfällig, der Deutsche Bauernverband (DBV) und andere Branchenvertreter hingegen für überzogen.


Modernes Produkt


Syngenta wirft der Kommission vor, mit dem Verbot gegen das EU-Pflanzenschutzmittelrecht zu verstoßen und darüber hinaus die korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips zu versäumen. „Seit der Ankündigung des Verbots von Thiamethoxam äußern Landwirte und ihre Verbände die Befürchtung, dass ein hochwirksames, niedrig dosiertes Produkt nicht mehr erhältlich sein wird und sie daher zu deutlich weniger nachhaltigen Alternativen greifen müssen“, betonte Atkin. Moderne Produkte wie Thiamethoxam seien von zentraler Bedeutung, um den Herausforderungen zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion in Europa zu begegnen und die Importabhängigkeit zu verringern.


Syngenta ruft alle Interessengruppen dazu auf, sich bei der Bienengesundheit, „die laut den meisten Experten durch Krankheiten, Viren, schwindenden Lebensraum und fehlende Nahrung beeinträchtigt wird“, auf praktische Lösungen zu konzentrieren. Das Unternehmen bekräftigte seine Unterstützung für den Ausbau der „Operation Pollinator“ in Europa und den im April 2013 veröffentlichten Aktionsplan zur Förderung der Bienengesundheit.


Zur Kenntnis genommen


Die Kommission teilte auf Anfrage mit, man nehme die Schritte zur Kenntnis. Die Maßnahmen beruhten auf wissenschaftlichen Informationen sowie Schlussfolgerungen der EFSA und seien im Einklang mit EU-Recht verabschiedet worden. Man werde die Klageschriften prüfen, sobald sie der Kommission zugänglich seien. Unterdessen betonte die Behörde, dass von dem Verfahren die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Teilverbote ab dem 1. Dezember nicht berührt werde. (AgE/ad)

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