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Pflanzenzüchter wollen angemessen entlohnt werden

Auf die Bedeutung des Sortenschutzes hat einmal mehr der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) aufmerksam gemacht und gleichzeitig seine Forderung nach einer praktikableren Nachbauregelung bekräftigt. „Niemand kann und will auf Züchtungsfortschritt verzichten; er muss jedoch angemessen entlohnt werden.“

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Auf die Bedeutung des Sortenschutzes hat einmal mehr der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) aufmerksam gemacht und gleichzeitig seine Forderung nach einer praktikableren Nachbauregelung bekräftigt.


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„Niemand kann und will auf Züchtungsfortschritt verzichten; er muss jedoch angemessen entlohnt werden“, betonte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer am vergangenen Donnerstag im Vorfeld vom Welttag des geistigen Eigentums. „Gerade in unserer Branche lassen sich Innovationen in Form neuer Sorten leicht kopieren. Deshalb ist es so wichtig, dass das geistige Eigentum der Züchter angemessen geschützt wird“, sagte Schäfer.


Der Sortenschutz sei Garant dafür, dass die Züchter für die Entwicklung ihrer Sorten entlohnt würden; auf diesem Weg solle ein Anreiz für weitere Entwicklungen geschaffen werden, erläuterte der BDP-Geschäftsführer. Des Weiteren regle der Sortenschutz über den Züchtervorbehalt die Möglichkeit, auf dem Markt befindliche Sorten für die Weiterzüchtung allen Züchtern zur Verfügung zu stellen.


Schäfer zeigte sich überzeugt davon, dass die Pflanzenzüchtung eine entscheidende Rolle bei der Lösung künftiger globaler Herausforderungen spielt. Mit kontinuierlichem Züchtungsfortschritt werde die Grundlage für die herausragende Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Zierpflanzenbau geschaffen.


Um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, arbeiteten Pflanzenzüchter mit Hochdruck an der Entwicklung verbesserter Sorten. Dabei koste die Entwicklung einer neuen Sorte mehrere Millionen Euro, gab Schäfer zu bedenken. Auch der Zeitaufwand sei mit zehn bis 15 Jahren enorm. Das gelte für alle Arten: Die Züchtung von Getreide, Mais, Kartoffeln, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterpflanzen, Gemüse, Weinreben und Zierpflanzen sei anspruchsvoll und forschungsintensiv.


Landwirte am Ende die Leidtragenden


Der BDP-Geschäftsführer wies darauf hin, dass bei den Kulturarten Getreide, Kartoffeln und Grobleguminosen der landwirtschaftliche Betrieb das Erntegut einer Sorte auf dem eigenen Betrieb gegen die Zahlung einer Nachbaugebühr erneut aussäen dürfe. Hier stünden die Pflanzenzüchter oftmals vor einem Problem, denn die Erhebung dieser Nachbaugebühr gehe nicht immer reibungslos vonstatten.


Werde die Nachbaugebühr nicht entrichtet, bleibe der Züchter auf seinen Entwicklungskosten sitzen. Als Folge davon zeichne sich ein Konzentrationsprozess ab: Zuchtprogramme für betroffene Kulturarten würden zusammengelegt oder Unternehmen verkauft, beklagte Schäfer. Die betroffenen Züchterhäuser sähen sich nicht mehr in der Lage, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf dem gewohnt hohen Niveau zu halten, solange nicht in vollem Umfang Nachbaugebühren gezahlt würden. Am Ende seien die Landwirte die Leidtragenden dieser Entwicklung.

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