Die EU-Kommission möchte bekanntlich den Einsatz von Neonikotinoiden, die unter anderem bei der Beizung von Rapssaatgut Verwendung finden, deutlich einschränken. Hintergrund eine Einschätzung der Lebensmittelbehörde (EFSA).
Der Rapool-Ring bedauert hierbei aber, dass die EFSA in ihrer Risikoabschätzung ausschließlich eine wissenschaftliche Bewertung von ausgewählten Datensätzen durchgeführt hat. Die Bienenschutzmaßnahmen in der Praxis habe die Behörde völlig unbeachtet gelassen. Sie seien jedoch ein wesentlicher Baustein für die tatsächliche Risikoabschätzung. Rapool fordert daher bei der anstehenden Entscheidung über ein Verbot der Neonikotinoide unbedingt die tatsächlichen Einsatzbedingungen in der Praxis zu berücksichtigen.
Die praktischen Einsatzbedingungen der Rapsbeizung sind laut den Züchtern durch einen mehrjährigen Zertifizierungsprozess technisch soweit verbessert worden, dass nach Auffassung der deutschen Zulassungsbehörden weder durch Beizstaub noch durch andere Rückstände in der Rapspflanze (Guttation) akute Bienengefährdungen zu erwarten sind. Zusätzlich informierten sich Landwirte und Imker sicherheitshalber vor der anstehenden Rapsaussaat und würden im Zweifel den Standort der Bienenstöcke verlegen.
In der Praxis sei daher bisher nie ein Bienenunfall im Zusammenhang mit der Rapsbeizung dokumentiert worden.
Wenn trotzdem ein Verbot der Neonikotinoide unabwendbar ist, fordert der Rapool-Ring, dass zumindest der Winterraps den Status „nicht attraktiv für Bienen“ erhält, weil zum Zeitpunkt der Aussaat im August/September nur noch wenige Bienen fliegen und die Kulturart Winterraps mit kleinen grünen Laubblättern tatsächlich nicht aktiv von Bienen angeflogen oder aufgesucht wird.
Winterraps ist laut Rappol im Herbst und im darauf folgenden Frühjahr als grüne Pflanze uninteressant für die Bienen. Erst 8-9 Monate nach der Winterrapsaussaat blühe die Pflanze und und sei dann für die Tiere fast lebensnotwendig. Dann seien die minimalen neonikotinoiden Beizspuren metabolisiert und (fast) nicht mehr nachweisbar (Nachweisgrenze).
Der Rapool-Ring hofft, dass bei der Entscheidung über ein Verbot der Neonikotinoide auch die Folgen einer möglichen insektiziden Flächenspritzbehandlung in die Bewertung einfließen, da die Neonikotinoide in der Beizung alternativlos und systemrelevant seien. Sie würden auch eingesetzt, um die vielfältige Insektenwelt, insbesondere der vielen dort lebenden Carabiden-Arten (Laufkäfer) in den Rapsbeständen zu schonen, heißt es. (ad)
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