Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das biologische Insektizid Surround der Schweizer Firma Stähler für den Einsatz gegen Rapsglanzkäfer im ökologischen Rapsanbau freigegeben. Die Zulassung gilt vom 1. März 2023 bis 28. Juni 2023.
Es darf nur zur Befallsminderung adulter Käfer eingesetzt werden. Der Anwendungszeitpunkt liegt zwischen BBCH 51 – 60, je nach Warndienstaufruf. Maximal sind vier Behandlungen mit je 25 kg/ha in 300 – 400 L Wasser/ha zulässig.
Wirkweise
Surround enthält als Wirkstoff das Tonmineral Kaolin welches ein natürlicher Bestandteil des Bodens ist. Das Kaolin ist so aufbereitet ist, dass es als physikalische Barriere, als Repellent oder durch Störung der Verhaltensweise der Insekten wirkt. Surround tötet die Schadinsekten nicht ab, weshalb auch die Nebenwirkungen auf Nützlinge äusserst gering sind. Surround kann vor allem dort eingesetzt werden, wo gegenüber klassischen insektiziden bereits Resistenz aufgetreten ist oder wo kritische Rückstände zu erwarten sind.
Um eine möglichst gute Wirkung zu erzielen muss Surround gleichmässig auf der gesamten Zielfläche ausgebracht werden, eine Entlaubung im Weinbau ist unabdingbar und bei allen Anwendungen empfiehlt es sich ein Netzmittel zuzusetzen.
Ausbringung
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.