Der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer hat im Rechtsstreit um mögliche krebserregende glyphosathaltige Herbizide Berufung beim Obersten Gerichtshof in Kalifornien eingelegt.
Konkret geht es um das von dem Krebspatienten Dewayne Johnson ins Laufen gebrachte Verfahren, für das erst im Juli ein Berufungsgericht in San Francisco den Schadens- und Strafschadensersatz, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Mio. auf 20,5 Mio. USD gesenkt hatte, berichtet aiz.info.
Damals hatte Bayer von einem Schritt in die richtige Richtung gesprochen und bereits betont, dass das Urteil nicht mit der Rechtslage vereinbar sei.
Nun solle das Gericht klären, ob ein Hersteller eines zugelassenen Herbizids dafür haftbar gemacht werden könne, wenn dieser keinen Warnhinweis vor Krebs platziert habe, da das Bundesgesetz eine entsprechende Warnung nicht erlaube, erklärte Bayer und verwies weiterhin auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.