Die Saatgut-Hersteller verzichten vorerst auf den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland. Die betroffenen Unternehmen Monsanto, Syngenta, Dow AgroSciences und DuPont-Pioneer ließen eine Frist zum Einspruch gegen die deutsche Opt-Out-Regelung verstreichen. Damit ist es, wie Bundesagrarminister Christian Schmidt sagte: In Deutschland gibt es keinen Anbau veränderter Pflanzen.
Hätten die Agrarkonzerne auf den Vertrieb ihrer Produkte bestanden, wäre Schmidt gezwungen gewesen, die zweite Phase eines sogenannten Opt-Out-Verfahrens einzuleiten. Dann hätte er ein Verbot gegen jede einzelne GVO-Pflanzesorte erlassen müssen.
Über die Ausgestaltung der GVO-Verbote streitet der Landwirtschaftsminister seit Monaten mit dem Koalitionspartner SPD sowie mit den Bundesländern. Schmidt will das eigentliche Verbot per Gesetz in die Hände der Bundesländer legen oder zumindest Bund und Ländern die Zuständigkeit übertragen. Seiner Ansicht nach wird dadurch ein Verbot rechtssicherer. SPD und Grüne sowie Bundesländer pochen dagegen auf die alleinige Zuständigkeit des Bundes und warnen vor den Konsequenzen von 16 verschiedenen GVO-Verboten in den Bundesländern.
BÖLW: Große Defizite bei EU-Regelung entlarvt
Für Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, den Vorsitzenden des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), ist das eine gute Nachricht. Allerdings zeige das Einlenken von Monsanto und Co. aber auch das große Defizit der EU-Regelung, die hier genutzt wird. "Die Opt-out-Lösung ist freiwillig und Staaten werden damit abhängig vom Wohlwollen der Unternehmen. Wer es mit Gentechnik-Verboten ernst meint, muss nun für eine solide gesetzliche Regelung sorgen, mit dem der Anbau bundesweit und rechtssicher ausgeschlossen wird", so Löwenstein.
Seiner meinung nach muss Minister Schmidt jetzt die EU-Kommission drängen, endlich das mangelhafte Zulassungsverfahren für Gentechnik-Pflanzen zu reformieren, in dem bisher weder Umweltauswirkungen noch wirtschaftliche Risiken ausreichend berücksichtigt sind.
Hintergrund
Eigentlich ist die EU zuständig für die Genehmigung von Anbau-Anträgen. Jedoch können Mitgliedsstaaten über eine sogenannte Opt-Out-Regelung von Brüssel genehmigte GVO-Nutzpflanzen per nationaler Gesetzgebung verbieten. Bislang hat die EU keiner GVO-Nutzpflanze die Zulassung verweigert. Deutschland hatte von der Opt-Out-Regelung Gebrauch gemacht.
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