Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, hat kürzlich eine Notfallzulassung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) und Erdraupen ausgesprochen: Trika Expert (lambda- Cyhalothrin) dürfen Sie demnach einmalig vom 15. April bis zum 12. August 2020 zu Saatmais einsetzen. Die Behandlungsfläche ist auf 4.130 ha begrenzt, die Menge des Präparates auf 61.950 kg. Zur Anwendung des Granulats gelten zum einen u.a. folgende Bestimmungen:
- Anwendungszeitpunkt: Bei der Saat, nach Warndienstaufruf
- Anwendungstechnik: getreut, als Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung
- Aufwand: 15 kg/ha, mit ca. 1,125 g Produkt/lfm Saatreihe bei einem Reihenabstand von 75 cm
Auflagen zu Trika Expert
Zum anderen macht das BVL weitere Auflagen. Sie dürfen z.B. Trika Expert nicht auf Flächen einsetzen, auf denen Sie in den vorausgegangen zwei Kalenderjahren lambda-Cyhalothrin-haltige Mittel angewendet haben – zum Schutz des Grundwassers und von bodenlebenden Organismen. Bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s dürfen Sie das Granulat nicht ausbringen. Grundsätzlich gilt, dass Sie das Mittel vollständig in den Boden einarbeiten ist bzw. mit Erde abdecken müssen. Um das Granulat vollständig zu bedecken, sei die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes rechtzeitig, mindestens jedoch 4 m vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, so das BVL weiter. Verbleiben Granulatkörner nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche oder außerhalbe der Anbaufläche, müssen Sie diese einarbeiten oder entfernen. Für die Ausbringung ist ein Granulatstreugerät zu nutzen,
- das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist,
- das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
- bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.
Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte sind laut BVL auf der Homepage des Julius-Kühn-Instituts einzusehen. Die entsprechende Liste geeigneter Geräte haben wir auch hier für Sie bereitgestellt:
Weitere Bestimmungen um Trika Expert anzuwenden, finden Sie in der Fachmeldung des BVL.